Transparent von Anfang an
So läuft die Beratung ab
Sechs Schritte, keine Überraschungen. Sie erfahren vorher, was passiert, was es kostet und woran ich verdiene.
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Sie schildern Ihre Situation
Telefonisch, per WhatsApp oder im Termin. Wichtig sind vor allem drei Dinge: Wurde bereits etwas angeraten? Fehlen Zähne? Liegt ein Heil- und Kostenplan vor? Danach weiß ich meist schon, worüber wir überhaupt sprechen können.
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Ich prüfe die Versicherbarkeit
Bevor irgendein Antrag gestellt wird, kläre ich, was in Ihrer Lage realistisch ist. Bei schwierigen Befunden über eine anonyme Voranfrage. So entsteht keine Ablehnung in Ihrer Akte.
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Sie bekommen eine Empfehlung mit Begründung
Nicht eine Liste mit zwanzig Tarifen, sondern eine Empfehlung und die Gründe dafür. Dazu gehört auch, was der Tarif nicht leistet: Staffel, Ausschlüsse, Höchstsummen.
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Sie entscheiden
In Ruhe und ohne Frist. Wenn eine Zahnzusatzversicherung in Ihrem Fall nichts bringt, sage ich Ihnen das ebenfalls. Ein Vertrag, der genau den anstehenden Fall ausnimmt, kostet Sie nur Beitrag.
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Sie bekommen alles schriftlich
Nach der Beratung erhalten Sie eine Dokumentation: Ihr Anliegen, die Tarife, die ich zugrunde gelegt habe, meine Empfehlung und die Gründe dafür. Das ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 61 VVG) und praktisch nützlich. Wenn in fünf Jahren eine Frage zur Erstattung aufkommt, steht dort schwarz auf weiß, was wir besprochen haben und warum dieser Tarif gewählt wurde.
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Ich bleibe Ihr Ansprechpartner
Auch nach dem Abschluss: bei Abrechnungsfragen, bei Problemen mit der Erstattung, bei Veränderungen Ihrer Situation.
Wie die Vergütung läuft
Das gehört an den Anfang, nicht ins Kleingedruckte: Der Versicherer zahlt eine Courtage, sie ist bereits in Ihrem Versicherungsbeitrag einkalkuliert. Für Sie entstehen keine zusätzlichen Kosten.
Weitere Vermittlungsvergütungen von Produktgebern erhalte ich nicht. Sollte ich Ihnen ausnahmsweise ein Produkt vermitteln, bei dem keine oder keine kostendeckende Vergütung einkalkuliert ist, informiere ich Sie vor Beginn meiner Tätigkeit darüber und unterbreite Ihnen ein Angebot.
Alle Pflichtangaben zu Erlaubnis, Registereintrag, Vergütung und Schlichtungsstellen finden Sie in der Erstinformation nach § 15 VersVermV.
Fragen zur Beratung
Was kostet die Beratung?
Für Sie nichts. Der Versicherer zahlt eine Courtage, sie ist im Beitrag einkalkuliert. Zusätzliche Kosten entstehen Ihnen dadurch nicht. Weitere Vermittlungsvergütungen von Produktgebern gibt es nicht.
Bin ich an einen bestimmten Versicherer gebunden?
Nein. Als Makler bin ich auf Ihrer Seite und keinem Versicherer verpflichtet. Wenn die Auswahl im Einzelfall eingeschränkt ist, etwa bei einem Online-Rechner, der nur zu einem Anbieter führt, weise ich vor Ihrer Vertragserklärung darauf hin und nenne die zugrunde gelegten Versicherer.
Wie lange dauert das Ganze?
Das Erstgespräch dauert meist zwanzig bis dreißig Minuten. Wenn Ihre Unterlagen vorliegen, kann die Empfehlung häufig innerhalb weniger Tage stehen. Bei komplizierten Befunden, etwa mit Voranfrage beim Versicherer, dauert es länger, das sage ich Ihnen dann vorher.
Was ist eine anonyme Risikovoranfrage?
Bei schwierigen Befunden frage ich vorab bei mehreren Versicherern an, ob und zu welchen Bedingungen eine Aufnahme möglich wäre, ohne Ihren Namen zu nennen. So erfahren Sie Ihre realistischen Chancen, ohne dass eine Ablehnung in Ihrer Akte landet, die Sie später angeben müssten.
Was passiert nach dem Abschluss?
Ich bleibe Ihr Ansprechpartner. Bei Fragen zur Abrechnung, bei Problemen mit der Erstattung oder wenn sich Ihre Situation ändert, melden Sie sich einfach. Das ist Teil der Betreuung und kostet nichts extra.
Situation schildern, Einschätzung bekommen
Unverbindlich und kostenfrei. Sie erfahren ehrlich, was in Ihrer Lage möglich ist.
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Termin wählen Kostenfrei und unverbindlich.Situation schildern
Kurz aufschreiben, worum es geht. Sie bekommen eine Einschätzung, was in Ihrem Fall möglich ist und was nicht.
Zum Formular Antwort in der Regel am selben Werktag.