Markt- und Informationsgrundlage
§ 60 VVG verlangt, dass ich offenlege, auf welcher Grundlage ich berate, und wo diese Grundlage eingeschränkt ist.
Grundsatz
Als Versicherungsmakler bin ich verpflichtet, meinem Rat eine hinreichende Zahl von Versicherungsverträgen und Versicherern zugrunde zu legen, sodass ich nach fachlichen Kriterien eine Empfehlung aussprechen kann, welcher Vertrag geeignet ist (§ 60 Abs. 1 VVG). In der persönlichen Beratung vergleiche ich den Markt breit und nenne Ihnen die zugrunde gelegten Versicherer vor Ihrer Vertragserklärung.
Einschränkung beim Online-Rechner auf dieser Seite
Hinweis nach § 60 Abs. 2 VVG
Der Online-Rechner auf dieser Website führt zur Concordia. Damit liegt der Online-Abschlussstrecke keine Auswahl aus einer hinreichenden Zahl von Versicherern zugrunde. In der persönlichen Beratung vergleiche ich den Markt breit und nenne Ihnen die zugrunde gelegten Versicherer vor Ihrer Vertragserklärung.
Konkret: Der Rechner, den Sie über die Schaltfläche „Beitrag berechnen (Concordia)“ erreichen, führt zur Concordia. Er bildet den Markt nicht ab, sondern ermöglicht den direkten Online-Abschluss bei diesem einen Versicherer.
Wenn Sie einen Marktvergleich wünschen, und das ist bei den meisten Ausgangslagen sinnvoll, sprechen Sie mich an. Der Vergleich ist für Sie ebenso kostenfrei wie der Rechner.
Warum hier kein Vergleichsrechner steht
Endkunden-Vergleichsrechner für Zahnzusatzversicherungen werden nur von wenigen Anbietern betrieben. Der größte davon hat seinen Endkundenrechner Ende 2025 eingestellt, weil er zu selten genutzt wurde. Übrig bleiben Rechner einzelner Versicherer und Portale, die nach Abschlusswahrscheinlichkeit sortieren statt nach Bedingungen.
Ich habe mich für den ehrlicheren von zwei unbefriedigenden Wegen entschieden: einen Direktrechner, klar als solcher benannt, dazu einen Marktvergleich in der Beratung, dessen Grundlage ich Ihnen vor Ihrer Entscheidung schriftlich nenne. Sobald ein Vergleichsrechner verfügbar ist, der die Bedingungen abbildet und nicht nur den Preis, steht er hier.
Diese Gesellschaften lege ich meiner Empfehlung zugrunde
Zu diesen Gesellschaften habe ich direkten Zugang und ziehe ihre Bedingungen bei der Auswahl heran. Die Liste ist die Grundlage meiner Empfehlung nach § 60 Abs. 1 VVG. Nicht jede davon führt bei jedem Befund zu einem Angebot, entscheidend sind Ihre Ausgangslage und die Annahmerichtlinien.
- Allianz Krankenversicherung
- Alte Oldenburger
- ARAG
- AXA (inkl. DBV) Krankenversicherung
- Barmenia
- BBKK (Versicherungskammer)
- Central
- Concordia
- Continentale
- DKV
- Gothaer Krankenversicherung
- Hallesche
- HanseMerkur Krankenversicherung
- INTER
- Mannheimer Krankenversicherung
- Münchener Verein
- Nürnberger
- R+V Krankenversicherung
- SDK
- Signal Iduna
- Union Krankenversicherung (Versicherungskammer)
- vigo Krankenversicherung
Warum ich das so ausweise
Ein Rechner, der nur zu einem Anbieter führt, ist kein Vergleich. Diesen Unterschied offenzulegen ist nicht nur gesetzlich geboten, sondern die Grundlage dafür, dass Sie einschätzen können, was Sie hier bekommen, und was nicht.
Vergütung
Meine Vergütung erfolgt über eine Courtage des Versicherers, die bereits in Ihrem Beitrag einkalkuliert ist. Ihnen entstehen keine zusätzlichen Kosten. Weitere Einzelheiten finden Sie in der Erstinformation nach § 15 VersVermV und im Beratungsprozess.