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Hier entscheidet das Alter, nicht der Tarif

Zahnzusatzversicherung für Kieferorthopädie: vor Diagnose und Behandlungsplan prüfen

Bei keinem anderen Zahnthema ist der Zeitpunkt so wichtig. Wer wartet, bis der Kieferorthopäde etwas feststellt, kommt regelmäßig zu spät, und zahlt eine vierstellige Summe selbst.

Die zwei Lücken, um die es geht

Bei KIG 1 und 2 zahlt die Kasse gar nichts. Die Behandlung gilt dort als überwiegend ästhetisch. Und selbst ab KIG 3 bleiben Zusatzleistungen wie unsichtbare Brackets oder Aligner privat. Beides trifft Eltern unvorbereitet.

Was die Kasse zahlt, und was nicht

Ob die gesetzliche Krankenkasse eine Zahnspange bezahlt, entscheidet die Einstufung in die kieferorthopädischen Indikationsgruppen, kurz KIG. Sie reicht von 1 bis 5 und beschreibt den Schweregrad der Fehlstellung:

EinstufungBedeutungLeistung der GKV
KIG 1 und 2Leichte Fehlstellungkeine Leistung, Eltern zahlen vollständig selbst
KIG 3 bis 5Ausgeprägte FehlstellungRegelversorgung, zunächst 80 %, Rest nach Abschluss

Zwei Sonderregeln, die kaum jemand kennt

Sind zwei oder mehr Ihrer Kinder gleichzeitig in kieferorthopädischer Behandlung, beträgt der Eigenanteil ab dem zweiten Kind nur 10 statt 20 Prozent. Und: Die Kasse leistet nur, wenn die Behandlung vor dem 18. Geburtstag begonnen hat. Das ist nicht dasselbe wie die Altersgrenze im Tarif, die oft ebenfalls bei 18 liegt, sich aber auf die Erstattung bezieht.

Dabei wird regelmäßig unterschätzt, worauf sich die Erstattung bezieht: auf die Regelversorgung. Alles, was Eltern darüber hinaus wählen, etwa unsichtbare Brackets oder Aligner, ist privat zu zahlen.

Warum der Zeitpunkt hier härter wirkt als sonst

Nach der Empfehlung ist es zu spät

Eine kieferorthopädische Empfehlung ist eine angeratene Behandlung. Sobald sie ausgesprochen ist, schließen die Tarife Kieferorthopädie aus, unabhängig davon, wann die Spange tatsächlich eingesetzt wird.

Der praktische Konflikt: Fehlstellungen werden meist im Grundschulalter erkannt, oft beim routinemäßigen Zahnarztbesuch. Genau in diesem Moment ist die Versicherbarkeit für dieses Thema in der Regel beendet. Wer erst dann anfängt zu vergleichen, kommt zu spät.

Daraus folgt eine unbequeme, aber ehrliche Empfehlung: Wenn Kieferorthopädie ein Thema werden könnte, und das ist sie bei den meisten Kindern, gehört der Abschluss ins Kleinkindalter. Nicht, weil es dort billiger wäre, sondern weil es später schlicht nicht mehr geht.

Worauf Sie im Tarif achten sollten

  • Wird KIG 1 und 2 überhaupt geleistet? Genau das ist die Lücke, gegen die Sie sich absichern wollen. Nicht jeder Tarif deckt sie ab.
  • Wie hoch ist die KFO-Höchstsumme? Viele Tarife begrenzen Kieferorthopädie auf einen festen Betrag über die gesamte Behandlung.
  • Bis zu welchem Alter wird geleistet? Meist endet der KFO-Schutz mit dem 18. Lebensjahr, teils früher.
  • Sind Aligner und unsichtbare Brackets eingeschlossen? Häufig nur bis zu einem Anteil oder gar nicht.

Und für Erwachsene? Hier ist die Antwort meist unbefriedigend: Die gesetzliche Kasse zahlt Kieferorthopädie bei Erwachsenen nur in seltenen Ausnahmefällen, und die meisten Zahnzusatztarife tun es ebenfalls nicht oder nur eingeschränkt. Wenn das Ihr Anliegen ist, sage ich Ihnen das lieber vorher als hinterher.

In zwei Minuten

Ist jetzt der richtige Zeitpunkt für Sie?

Vier kurze Fragen, dann wissen Sie, ob Ihnen noch die volle Tarifauswahl offensteht. Kein Tarifangebot, keine E-Mail-Abfrage, keine Weiterleitung.

1. Für wen soll die Versicherung sein?
2. Was hat der Zahnarzt bisher gesagt?
3. Fehlen Zähne, die nicht ersetzt sind?

Nicht mitzählen: Weisheitszähne, Milchzähne und alle Zähne, die durch Brücke, Implantat oder Prothese ersetzt sind.

4. Worum geht es vor allem?

Fragen zu: Kinder und Kieferorthopädie

Was zahlt die gesetzliche Krankenkasse bei einer Zahnspange?

Die Kasse übernimmt kieferorthopädische Behandlung bei Kindern und Jugendlichen nur ab einem bestimmten Schweregrad, eingeteilt in die kieferorthopädischen Indikationsgruppen KIG 1 bis 5. Erstattet wird ab KIG 3. Bei KIG 1 und 2, also leichteren Fehlstellungen, zahlen Eltern die Behandlung vollständig selbst.

Warum ist der Zeitpunkt bei Kieferorthopädie so entscheidend?

Weil eine kieferorthopädische Empfehlung wie jede angeratene Behandlung wirkt: Sobald sie ausgesprochen ist, schließen die Tarife sie aus. Da Fehlstellungen meist im Grundschulalter erkannt werden, ist der sinnvolle Abschlusszeitpunkt deutlich früher, idealerweise im Kleinkindalter, lange vor dem ersten kieferorthopädischen Termin.

Was ist die KIG-Einstufung?

Die kieferorthopädischen Indikationsgruppen bewerten den Schweregrad einer Fehlstellung von 1 bis 5. Ab KIG 3 zahlt die gesetzliche Krankenkasse den Regelanteil. KIG 1 und 2 gelten als überwiegend ästhetisch und werden nicht erstattet, obwohl die Behandlung medizinisch durchaus sinnvoll sein kann.

Zahlt die Kasse bei KIG 3 bis 5 alles?

Nein. Sie übernimmt die Regelversorgung, und zunächst nur 80 Prozent davon, die restlichen 20 Prozent bekommen Eltern nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung zurück. Zusatzleistungen wie unsichtbare Brackets, Keramikbrackets oder Aligner sind nicht enthalten und werden privat abgerechnet.

Lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung für Erwachsene mit KFO-Wunsch?

Für Erwachsene zahlt die gesetzliche Krankenkasse kieferorthopädische Behandlung nur in seltenen Ausnahmefällen, etwa bei schweren Kieferfehlstellungen mit chirurgischem Eingriff. Zahnzusatztarife für Erwachsene decken KFO ebenfalls meist nicht oder nur eingeschränkt ab. Hier ist die ehrliche Antwort häufig, dass die Behandlung selbst zu tragen ist.

KFO-Leistungen der Tarife vergleichen

Sagen Sie mir das Alter Ihres Kindes und ob schon eine kieferorthopädische Empfehlung vorliegt. Ich nenne Ihnen die Tarife mit der höchsten KFO-Summe und sage, bis wann sie leisten.

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