Hier entscheidet das Alter, nicht der Tarif
Zahnzusatzversicherung für Kieferorthopädie: vor Diagnose und Behandlungsplan prüfen
Bei keinem anderen Zahnthema ist der Zeitpunkt so wichtig. Wer wartet, bis der Kieferorthopäde etwas feststellt, kommt regelmäßig zu spät, und zahlt eine vierstellige Summe selbst.
Die zwei Lücken, um die es geht
Bei KIG 1 und 2 zahlt die Kasse gar nichts. Die Behandlung gilt dort als überwiegend ästhetisch. Und selbst ab KIG 3 bleiben Zusatzleistungen wie unsichtbare Brackets oder Aligner privat. Beides trifft Eltern unvorbereitet.
Was die Kasse zahlt, und was nicht
Ob die gesetzliche Krankenkasse eine Zahnspange bezahlt, entscheidet die Einstufung in die kieferorthopädischen Indikationsgruppen, kurz KIG. Sie reicht von 1 bis 5 und beschreibt den Schweregrad der Fehlstellung:
| Einstufung | Bedeutung | Leistung der GKV |
|---|---|---|
| KIG 1 und 2 | Leichte Fehlstellung | keine Leistung, Eltern zahlen vollständig selbst |
| KIG 3 bis 5 | Ausgeprägte Fehlstellung | Regelversorgung, zunächst 80 %, Rest nach Abschluss |
Zwei Sonderregeln, die kaum jemand kennt
Sind zwei oder mehr Ihrer Kinder gleichzeitig in kieferorthopädischer Behandlung, beträgt der Eigenanteil ab dem zweiten Kind nur 10 statt 20 Prozent. Und: Die Kasse leistet nur, wenn die Behandlung vor dem 18. Geburtstag begonnen hat. Das ist nicht dasselbe wie die Altersgrenze im Tarif, die oft ebenfalls bei 18 liegt, sich aber auf die Erstattung bezieht.
Dabei wird regelmäßig unterschätzt, worauf sich die Erstattung bezieht: auf die Regelversorgung. Alles, was Eltern darüber hinaus wählen, etwa unsichtbare Brackets oder Aligner, ist privat zu zahlen.
Warum der Zeitpunkt hier härter wirkt als sonst
Nach der Empfehlung ist es zu spät
Eine kieferorthopädische Empfehlung ist eine angeratene Behandlung. Sobald sie ausgesprochen ist, schließen die Tarife Kieferorthopädie aus, unabhängig davon, wann die Spange tatsächlich eingesetzt wird.
Der praktische Konflikt: Fehlstellungen werden meist im Grundschulalter erkannt, oft beim routinemäßigen Zahnarztbesuch. Genau in diesem Moment ist die Versicherbarkeit für dieses Thema in der Regel beendet. Wer erst dann anfängt zu vergleichen, kommt zu spät.
Daraus folgt eine unbequeme, aber ehrliche Empfehlung: Wenn Kieferorthopädie ein Thema werden könnte, und das ist sie bei den meisten Kindern, gehört der Abschluss ins Kleinkindalter. Nicht, weil es dort billiger wäre, sondern weil es später schlicht nicht mehr geht.
Worauf Sie im Tarif achten sollten
- Wird KIG 1 und 2 überhaupt geleistet? Genau das ist die Lücke, gegen die Sie sich absichern wollen. Nicht jeder Tarif deckt sie ab.
- Wie hoch ist die KFO-Höchstsumme? Viele Tarife begrenzen Kieferorthopädie auf einen festen Betrag über die gesamte Behandlung.
- Bis zu welchem Alter wird geleistet? Meist endet der KFO-Schutz mit dem 18. Lebensjahr, teils früher.
- Sind Aligner und unsichtbare Brackets eingeschlossen? Häufig nur bis zu einem Anteil oder gar nicht.
Und für Erwachsene? Hier ist die Antwort meist unbefriedigend: Die gesetzliche Kasse zahlt Kieferorthopädie bei Erwachsenen nur in seltenen Ausnahmefällen, und die meisten Zahnzusatztarife tun es ebenfalls nicht oder nur eingeschränkt. Wenn das Ihr Anliegen ist, sage ich Ihnen das lieber vorher als hinterher.