Angebot für Praxen in Köln und der Eifel
Weniger Diskussionen über den Eigenanteil
Ihre Patienten erfahren beim Heil- und Kostenplan, was die Kasse nicht zahlt. Ab 2027 wird dieser Betrag größer. Die Gespräche darüber führen Sie, nicht die Kasse. Dafür gibt es eine einfache Entlastung.
Vorweg, weil es die erste Frage ist: Es fließt kein Geld. Keine Provision, keine Sachleistung, kein Sponsoring. Warum das so sein muss, steht weiter unten.
Sebastian Rath
Unabhängiger Versicherungsmakler, § 34d GewO
Ich bin kein Außendienst und vertrete keinen Versicherer. Wenn Sie wissen möchten, wem Sie Ihre Patienten weiterempfehlen, rufen Sie mich an. Zwei Minuten reichen meist.
Worum es geht
Zum 1. Januar 2027 sinkt der befundbezogene Festzuschuss zur Regelversorgung um zehn Prozentpunkte, von 60 auf 50 Prozent ohne Bonusheft und von 75 auf 65 Prozent nach zehn Jahren Vorsorge. Geregelt ist das in § 55 SGB V in der Fassung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes. Die Einzelheiten stehen hier.
Für Ihre Praxis bedeutet das: derselbe Befund, dieselbe Versorgung, ein höherer Eigenanteil im Heil- und Kostenplan. Und mehr Patienten, die nach dem Termin fragen, ob man da nicht noch etwas machen kann.
Meistens kann man das. Nur eben vorher, nicht nachher.
Das ist der Satz, den ich Patienten sage, und der Grund, warum eine Karte im Wartezimmer mehr bewirkt als ein Gespräch nach dem Befund. Wer sie mitnimmt, während noch nichts ansteht, hat die Wahl. Wer erst nach dem Heil- und Kostenplan sucht, hat sie nicht mehr.
Was Sie bekommen, was ich zusichere, was ich nicht tue
Sie bekommen
- Neutrale Patientenkarten im Visitenkartenformat, mit QR-Code. Mehr ist nicht vorgesehen, ein Aufsteller am Empfang nur, wenn Sie ihn möchten
- Nachschub, solange Sie welchen möchten
- Auf Wunsch eine anonyme Zahl, wie viele Anfragen aus Ihrer Praxis kamen
- Einen erreichbaren Ansprechpartner für Rückfragen Ihres Teams
Ich sichere zu
- Keine Weitergabe von Patientendaten, in keine Richtung
- Ehrliche Absage an Patienten, für die es zu spät ist
- Keine Empfehlung von Behandlungen, das ist Ihre Aufgabe
- Jederzeitiges Ende ohne Frist und ohne Begründung
Was ich nicht tue
- Keine Provision, keine Sachleistung, kein Sponsoring
- Nichts außer der Karte, sofern Sie nicht ausdrücklich mehr möchten
- Keine Ansprache Ihrer Patienten im Wartezimmer
- Keine Bewertung oder Kommentierung Ihrer Heil- und Kostenpläne
Zur Frage der Vergütung
Diese Zusammenarbeit kommt ohne Geldfluss aus, und das ist so gewollt. Die Zuweisung von Patienten gegen Entgelt ist berufsrechtlich untersagt und seit dem 4. Juni 2016 nach §§ 299a und 299b StGB strafbar, für beide Seiten. Das gilt auch für indirekte Formen wie Zuschüsse zum Praxismarketing oder gesponserte Fortbildungen.
Sie kennen diese Regeln besser als ich, ich erwähne sie nur, damit klar ist, worauf mein Modell beruht: Es soll keine Konstruktion sein, die man erklären muss. Ein Angebot, das nur funktioniert, wenn man bei der Ausgestaltung vorsichtig formuliert, wäre für Sie ein Risiko und für mich kein gutes Geschäft.
Was bleibt, ist der einfache Fall: Sie geben einem Patienten einen Kontakt weiter, weil Sie ihn für sinnvoll halten. So, wie Sie eine Adresse für Kieferorthopädie oder Oralchirurgie nennen. Ohne Gegenleistung, jederzeit widerrufbar, ohne dass jemand etwas nachhalten muss.
Wie es praktisch läuft
- Ein Telefonat, zehn Minuten. Sie sagen mir, ob Karten für Sie überhaupt in Frage kommen und wie viele.
- Ich bringe sie vorbei. In Köln und im Kreis Euskirchen persönlich, sonst per Post.
- Die Karten liegen aus. Ihr Team muss nichts erklären und nichts verkaufen. Wer Interesse hat, nimmt eine mit.
- Nach drei Monaten frage ich einmal nach. Wenn nichts passiert ist, hole ich die Karten ab und Sie haben Ihre Ruhe.
Wenn Sie darüber sprechen möchten
Am einfachsten ist ein kurzes Telefonat. Ich rufe auch gerne außerhalb Ihrer Sprechzeiten zurück, wenn das besser passt.
+49 (0) 221 985110-14 kontakt@dent-sure.de
Häufige Fragen aus Praxen
Bekommt die Praxis eine Provision?
Nein, und zwar aus einem Grund, den Sie kennen. Die Zuweisung von Patienten gegen Entgelt ist berufsrechtlich untersagt und seit 2016 nach §§ 299a und 299b StGB strafbar, für die Praxis wie für mich. Ich zahle deshalb nichts, weder Geld noch Sachleistungen, weder direkt noch über Umwege wie Praxismarketing oder Fortbildungssponsoring.
Was kostet die Praxis das?
Nichts. Die Karten stelle ich, Nachschub ebenfalls. Es gibt keinen Vertrag, keine Mindestlaufzeit und keine Abnahmeverpflichtung. Wenn die Karten nach drei Monaten noch unangetastet daliegen, hole ich sie wieder ab.
Bekommen wir Patientendaten oder Rückmeldungen?
Nein. Ich melde keine Namen zurück und sage Ihnen auch nicht, wer sich gemeldet hat. Was ein Patient mir schreibt, bleibt zwischen ihm und mir. Auf Wunsch bekommen Sie eine anonyme Zahl, wie viele Anfragen aus Ihrer Praxis kamen, mehr nicht.
Was passiert mit Patienten, denen nicht mehr zu helfen ist?
Die bekommen von mir eine ehrliche Absage, kein Angebot. Wenn eine Behandlung bereits angeraten ist, ist sie bei praktisch allen Tarifen ausgeschlossen. Ein Vertrag, der genau den anstehenden Fall ausnimmt, würde dem Patienten nicht helfen und am Ende auf Ihre Empfehlung zurückfallen.
Werben Sie in unserem Wartezimmer?
Nein. Vorgesehen sind ausschließlich die Karten, die Sie auslegen oder mitgeben. Keine Aufsteller, Plakate, Displays oder Praxis-TV-Spots. Wenn Sie von sich aus mehr möchten, etwa einen kleinen Aufsteller am Empfang, bekommen Sie das natürlich, aber ich frage nicht danach.
Wir haben schon die Waizmann-Tabelle ausliegen.
Das ist kein Widerspruch. Eine Tabelle ordnet Tarife nach Erstattungshöhe, sie kann aber nicht beurteilen, ob ein bestimmter Patient mit seinem Befund überhaupt noch aufgenommen wird. Genau da fangen die Rückfragen an, die sonst bei Ihnen landen.