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Der häufigste Ablehnungsgrund

Zahnzusatzversicherung bei fehlenden Zähnen: Welche Optionen bestehen?

Eine Lücke im Gebiss ist kein Ausschlusskriterium, aber sie entscheidet darüber, welche Tarife überhaupt in Frage kommen. Und sie ist der Punkt, an dem die meisten Online-Anträge scheitern.

Der teure Irrtum

Viele stellen einfach mehrere Anträge und hoffen, dass einer durchgeht. Das ist der schlechteste Weg: Eine Ablehnung müssen Sie bei künftigen Anträgen angeben, wenn danach gefragt wird, und die meisten Versicherer fragen danach. Wer dreimal abgelehnt wurde, hat es beim vierten Versuch deutlich schwerer.

Warum fehlende Zähne so schwer wiegen

Eine nicht geschlossene Lücke ist für den Versicherer kein Risiko, sondern eine absehbare Ausgabe. Anders als bei einer Krankheit, die eintreten kann, steht hier bereits fest: Dieser Zahn wird irgendwann ersetzt werden müssen, und das kostet mehrere hundert bis mehrere tausend Euro.

Hinzu kommt ein zahnmedizinischer Zusammenhang: Fehlt ein Zahn über längere Zeit, wandern die Nachbarzähne, der Gegenzahn wächst in die Lücke, das Kiefergelenk wird ungleich belastet. Aus einer Lücke werden statistisch gesehen mehrere Behandlungen. Versicherer wissen das.

Wo die Grenzen typischerweise liegen

Es gibt keine einheitliche Marktregel, aber ein wiederkehrendes Muster. Zur groben Orientierung, maßgeblich sind immer die konkreten Antragsfragen des jeweiligen Tarifs:

Fehlende, nicht ersetzte ZähneTypische Reaktion des Marktes
0Alle Tarife stehen offen
1, 2Viele Tarife nehmen an, häufig mit Ausschluss für den Ersatz genau dieser Zähne
3, 4Auswahl wird deutlich kleiner, Ausschlüsse oder Beitragszuschläge üblich
5 und mehrNur noch wenige Tarife, häufig Ablehnung

Was oft nicht mitzählt

  • Weisheitszähne: bei den meisten Tarifen ausgenommen, weil sie regelmäßig ohne Ersatz entfernt werden
  • Ersetzte Zähne: wo eine Brücke, ein Implantat oder eine Prothese sitzt, ist der Zahn versorgt
  • Milchzähne bei Kindern
  • Kieferorthopädisch gezogene Zähne: wenn die Lücke planmäßig geschlossen wurde

Diese Ausnahmen entscheiden häufig darüber, ob Sie bei „zwei fehlenden Zähnen" oder bei „keinem fehlenden Zahn" landen, und damit über den ganzen Tarifzugang. Genau deshalb ist es sinnvoll, die Antragsfragen vorher zu lesen, statt sie schnell anzuklicken.

Ausschluss ist besser als Ablehnung

Der realistische Normalfall

Bei ein bis zwei Lücken bieten viele Versicherer die Aufnahme mit einem Leistungsausschluss an: Sie sind versichert, nur der Ersatz genau dieser Zähne ist ausgenommen. Für alle anderen Zähne, für Zahnbehandlung, Prophylaxe und künftige Fälle besteht voller Schutz.

Das ist in aller Regel die bessere Lösung als weiterzusuchen, bis ein Tarif ohne Ausschluss zusagt, den es womöglich nicht gibt. Und es ist deutlich besser als eine Ablehnung, die Sie danach jahrelang angeben müssen.

Der Denkfehler beim Vorher-Schließen

Ein naheliegender Gedanke: erst die Lücke schließen lassen, dann versichern. Rechnerisch geht die Überlegung meist nicht auf, Sie zahlen genau den Betrag selbst, gegen den Sie sich absichern wollten. Sinnvoll ist es nur, wenn der Ersatz ohnehin ansteht und Sie darüber hinaus weiteren Behandlungsbedarf erwarten.

Wichtig dabei: Sobald der Ersatz angeraten ist, gilt er als bekannte Behandlung, auch wenn Sie ihn erst später durchführen lassen. Der Zeitpunkt der Empfehlung zählt, nicht der Termin. Mehr dazu hier.

In zwei Minuten

Ist jetzt der richtige Zeitpunkt für Sie?

Vier kurze Fragen, dann wissen Sie, ob Ihnen noch die volle Tarifauswahl offensteht. Kein Tarifangebot, keine E-Mail-Abfrage, keine Weiterleitung.

1. Für wen soll die Versicherung sein?
2. Was hat der Zahnarzt bisher gesagt?
3. Fehlen Zähne, die nicht ersetzt sind?

Nicht mitzählen: Weisheitszähne, Milchzähne und alle Zähne, die durch Brücke, Implantat oder Prothese ersetzt sind.

4. Worum geht es vor allem?

Fragen zu: Fehlende Zähne

Wie viele fehlende Zähne akzeptiert ein Versicherer?

Das unterscheidet sich stark je Tarif. Viele Anbieter versichern bis zu ein oder zwei fehlende, nicht ersetzte Zähne ohne Aufschlag. Ab drei bis vier wird die Auswahl deutlich kleiner, und manche Tarife lehnen dann ganz ab. Eine feste Grenze für den ganzen Markt gibt es nicht.

Zählt ein Zahn als fehlend, wenn er durch eine Brücke ersetzt ist?

In der Regel nicht. Die meisten Versicherer fragen nach fehlenden und nicht ersetzten Zähnen. Ein Zahn, der durch Brücke, Implantat oder Prothese ersetzt ist, gilt bei den meisten Tarifen als versorgt. Die Formulierungen unterscheiden sich aber, hier lohnt der Blick in die konkreten Antragsfragen.

Zählen Weisheitszähne mit?

Meist nicht. Die Mehrzahl der Versicherer nimmt Weisheitszähne von der Zählung aus, weil sie häufig ohne Ersatzbedarf entfernt werden. Verlassen sollten Sie sich darauf nicht: Es gibt Tarife, die anders zählen.

Was bedeutet ein Leistungsausschluss für die Lücke?

Der Versicherer nimmt Sie auf, schließt aber den Ersatz genau dieser fehlenden Zähne vom Schutz aus. Alles Übrige bleibt versichert. Das ist häufig die bessere Lösung als eine Ablehnung, Sie sind grundsätzlich abgesichert, nur eben nicht für die bekannte Lücke.

Sollte ich die Lücke vor dem Antrag schließen lassen?

Das verbessert die Ausgangslage für den Antrag, kostet Sie aber genau die Summe selbst, für die Sie sich versichern wollten. Sinnvoll ist es dann, wenn der Ersatz ohnehin ansteht und Sie danach weiteren Bedarf erwarten. Rechnen Sie beides gegeneinander, ich mache das mit Ihnen.

Vor dem Antrag anfragen, nicht danach

Sagen Sie mir, wie viele Zähne fehlen und ob Ersatz geplant ist. Ich frage bei mehreren Versicherern anonym an und nenne Ihnen die Tarife, die Ihre Ausgangslage tatsächlich annehmen.

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Beitrag berechnen (Concordia) Führt zur Concordia, kein Marktvergleich. Warum ich das so ausweise.

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