Der teuerste Einzelfall beim Zahnersatz
Implantat geplant: Eigenanteil, Festzuschuss und Versicherbarkeit prüfen
Beim Implantat klafft die größte Lücke zwischen dem, was die Kasse zahlt, und dem, was auf der Rechnung steht. Genau deshalb entscheidet hier der Zeitpunkt über sehr viel Geld.
Die Lücke, um die es geht
Ihre Krankenkasse zahlt den Festzuschuss für die Regelversorgung, bei einer Zahnlücke ist das meist eine Brücke, nicht das Implantat. Die Differenz zum Implantatpreis tragen Sie vollständig selbst. Ab 2027 wächst diese Differenz noch einmal.
Warum ausgerechnet das Implantat so teuer wird
Beim Zahnersatz zahlt die gesetzliche Krankenversicherung nicht anteilig Ihre Rechnung, sondern einen befundbezogenen Festzuschuss. Grundlage ist die Regelversorgung: die zweckmäßige Standardlösung für Ihren Befund. Entscheiden Sie sich für ein Implantat statt der Brücke, bleibt der Festzuschuss gleich, die Kosten steigen aber deutlich.
Dazu kommen Posten, die im ersten Gespräch oft nicht auf dem Tisch liegen: Knochenaufbau, Sinuslift, provisorische Versorgung während der Einheilzeit, die Implantatkrone selbst. Jeder davon kann vierstellig werden. Wenn Sie einen Heil- und Kostenplan haben, sehe ich mir diese Positionen einzeln an.
Was sich 2027 ändert
| Bonusheft | Festzuschuss bisher | Ab 1.1.2027 |
|---|---|---|
| Kein Nachweis | 60 % | 50 % |
| 5 Jahre | 70 % | 60 % |
| 10 Jahre | 75 % | 65 % |
Jeweils bezogen auf die Regelversorgung, nicht auf den Implantatpreis. Was die Reform genau vorsieht. Wichtig: Ist Ihr Heil- und Kostenplan bis zum 31. Dezember 2026 bewilligt, gilt für Sie noch das bisherige Recht.
Der Zeitpunkt entscheidet über die Versicherbarkeit
Sobald das Implantat besprochen ist, ist es ausgeschlossen
Es genügt, dass Ihr Zahnarzt die Behandlung empfohlen und dokumentiert hat, ein Heil- und Kostenplan muss dafür nicht vorliegen. Für genau dieses Implantat leistet dann praktisch kein Tarif mehr. Was trotzdem noch geht.
Das klingt hart, hat aber eine nachvollziehbare Logik: Eine Versicherung deckt ungewisse künftige Ereignisse ab. Ein bereits geplantes Implantat ist keine Ungewissheit, sondern eine feststehende Rechnung.
Worauf es im Tarif ankommt
Wenn Sie noch versicherbar sind, entscheiden vier Punkte darüber, was am Ende wirklich erstattet wird, und nur der erste steht meist im Werbetext:
- Erstattungshöhe beim Zahnersatz. Gute Tarife erreichen 90 bis 100 Prozent. Achten Sie darauf, worauf sich der Prozentsatz bezieht: auf die Gesamtrechnung oder auf den Betrag, der nach dem Kassenzuschuss offen bleibt. Beides wird mit derselben Zahl beworben und bedeutet Verschiedenes. Die Gesamterstattung aus Kassenzuschuss und Tarif ist zudem auf 100 Prozent der Rechnung gedeckelt.
- Leistung ohne gesetzliche Vorleistung. Entscheidend, wenn rein privat abgerechnet wird.
- Begrenzung der Implantatzahl. Manche Tarife zahlen nur für eine bestimmte Anzahl je Kiefer oder Versicherungsjahr.
- Knochenaufbau mitversichert? Wird regelmäßig übersehen und ist einer der größten Einzelposten.
Dazu die Zahnstaffel: Auch ein Tarif mit 100 Prozent Erstattung deckelt in den ersten drei bis fünf Jahren den Gesamtbetrag. Bei einer Behandlung dieser Größenordnung ist das der Punkt, an dem sich Tarife wirklich unterscheiden. Wie Staffel und Wartezeit zusammenspielen.