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Kein Endpunkt, aber ein Wendepunkt

Zahnzusatzversicherung nach Ablehnung: Gründe prüfen, Optionen realistisch einordnen

Eine Ablehnung ist ärgerlich, aber selten das Ende. Gefährlich wird sie erst, wenn Sie danach wahllos weitere Anträge stellen, denn jede weitere Absage müssen Sie angeben.

Das Wichtigste zuerst: Nicht weiter streuen

Der häufigste Fehler nach einer Ablehnung ist, sofort bei drei anderen Versicherern zu beantragen. Jede zusätzliche Absage müssen Sie künftig angeben, und verschlechtert Ihre Position weiter. Erst den Grund klären, dann gezielt einen Antrag stellen.

Warum die Ablehnung Folgen für spätere Anträge hat

Die meisten Versicherer fragen im Antrag, ob ein früherer Antrag auf eine Zahnzusatz- oder Krankenzusatzversicherung abgelehnt, zurückgestellt oder nur mit Einschränkungen angenommen wurde. Diese Frage müssen Sie wahrheitsgemäß beantworten. Tun Sie es nicht, verletzen Sie Ihre vorvertragliche Anzeigepflicht, der Versicherer kann später vom Vertrag zurücktreten, im schlimmsten Fall im Leistungsfall nach Jahren der Beitragszahlung.

Ein verbreiteter Irrtum: Es gebe eine zentrale Datenbank, in der jede Ablehnung landet. Für die Zahnzusatzversicherung ist das so nicht der Fall. Versicherer erfahren von einer Ablehnung in erster Linie durch Ihre eigenen Angaben. Das macht die Sache nicht harmloser, es verlagert die Verantwortung nur zu Ihnen.

Die häufigsten Ablehnungsgründe

GrundWie gut lässt sich damit weiterarbeiten?
Mehrere fehlende, nicht ersetzte Zähne Häufig lösbar über Tarife mit anderen Annahmegrenzen oder über einen Ausschluss. Mehr dazu
Bereits angeratene Behandlung Für diese Behandlung nicht mehr versicherbar, für alles Weitere schon. Mehr dazu
Parodontosebehandlung laufend oder kürzlich Oft Wartefrist nach Abschluss der Behandlung; danach neue Chance
Mehrere sanierungsbedürftige Zähne Nach abgeschlossener Sanierung sieht die Lage deutlich anders aus
Angaben unvollständig oder widersprüchlich Rein formal, lässt sich mit korrektem Antrag meist ausräumen

Drei Wege, die realistisch bleiben

  1. Ein Tarif mit anderen Annahmerichtlinien. Versicherer bewerten dieselbe Situation unterschiedlich. Was bei einem zur Ablehnung führt, ist bei einem anderen ein Ausschluss oder gar kein Thema.
  2. Aufnahme mit Leistungsausschluss. Der kritische Befund wird ausgenommen, alles Übrige ist versichert. Meist die praktikabelste Lösung.
  3. Warten und den Befund verändern. Nach abgeschlossener Sanierung oder Parodontosebehandlung beurteilen viele Versicherer die Lage neu. Das braucht Geduld, führt aber häufiger zum Ziel als der vierte Antrag im selben Monat.

Und wenn nichts davon geht? Dann sage ich Ihnen das. Es gibt Konstellationen, in denen eine Zahnzusatzversicherung nicht mehr sinnvoll abschließbar ist. In dem Fall ist die ehrliche Auskunft mehr wert als ein Vertrag, der genau Ihren Bedarf ausschließt.

Fragen zu: Nach Ablehnung

Muss ich eine Ablehnung bei einem neuen Antrag angeben?

Ja, wenn danach gefragt wird. Und die meisten Versicherer fragen danach. Eine verschwiegene Ablehnung ist eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht und kann später zum Rücktritt vom Vertrag führen. Angeben heißt aber nicht automatisch abgelehnt werden: Es kommt darauf an, was der Grund war.

Gibt es eine zentrale Liste, in der Ablehnungen gespeichert werden?

Es gibt das Hinweis- und Informationssystem HIS der Versicherungswirtschaft. Es erfasst Kfz-, Sach-, Lebens-, Unfall- und Rechtsschutzversicherungen, die private Kranken- und Krankenzusatzversicherung jedoch nicht. Versicherer erfahren von einer Ablehnung deshalb in erster Linie durch Ihre eigenen Angaben im Antrag. Genau deshalb ist die wahrheitsgemäße Antwort wichtig, und deshalb sollte man Anträge nicht auf gut Glück streuen.

Was war der Grund für meine Ablehnung?

Der Versicherer muss ihn nicht von sich aus mitteilen, gibt ihn auf Nachfrage aber meist an. Typische Gründe sind fehlende und nicht ersetzte Zähne, eine bereits angeratene Behandlung, eine laufende oder abgeschlossene Parodontosebehandlung oder mehrere sanierungsbedürftige Zähne. Ohne den Grund zu kennen, ist ein zweiter Antrag Glücksspiel.

Kann ich mich nach einer Ablehnung überhaupt noch versichern?

Häufig ja, aber selten zu denselben Bedingungen. Realistische Wege sind Tarife mit anderen Annahmerichtlinien, die Aufnahme mit einem Leistungsausschluss für den kritischen Befund oder ein Beitragszuschlag. Was möglich ist, hängt vollständig vom Ablehnungsgrund ab.

Sollte ich es einfach bei mehreren Versicherern gleichzeitig versuchen?

Nein. Jede weitere Ablehnung verschlechtert Ihre Ausgangslage, weil Sie sie künftig angeben müssen. Sinnvoll ist der umgekehrte Weg: erst den Grund klären, dann gezielt den Tarif wählen, dessen Annahmerichtlinien dazu passen, und nur dort einen Antrag stellen.

Erst den Grund klären, dann handeln

Schreiben Sie mir, was der Versicherer als Grund genannt hat. Daraus ergibt sich, welche Tarife eine andere Annahmerichtlinie haben und ob ein zweiter Antrag überhaupt Sinn hat.

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