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Ein Fall, der sich wieder dreht

Zahnzusatzversicherung bei Parodontitis: während der Behandlung schwierig, danach möglich

Parodontitis gehört zu den häufigsten Gründen für eine Ablehnung. Anders als bei fehlenden Zähnen ist das aber kein Dauerzustand: Nach abgeschlossener Behandlung bewerten viele Versicherer die Lage neu.

Die gute Nachricht vorweg

Anders als fehlende Zähne ist eine behandelte Parodontitis kein dauerhaftes Hindernis. Wer die Therapie abgeschlossen hat und stabil ist, wird von vielen Versicherern wieder aufgenommen. Der Zeitpunkt entscheidet, nicht die Diagnose.

Warum Versicherer beim Zahnfleisch so genau hinsehen

Parodontitis, umgangssprachlich oft Parodontose genannt, ist eine Entzündung des Zahnhalteapparats, die mit Knochenabbau einhergeht. Für einen Versicherer ist sie deshalb kein isolierter Befund, sondern ein Hinweis auf künftige Kosten: gelockerte Zähne, Zahnverlust, Zahnersatz. In dieser Reihenfolge, oft über Jahre.

Entsprechend fragt praktisch jeder Antrag nach Zahnfleischerkrankungen, meist mit einem Zeitfenster von drei bis fünf Jahren. Wie diese Fragen zu lesen sind.

Drei Situationen, drei Antworten

Ihre SituationWas realistisch ist
Behandlung läuft gerade Eine Aufnahme ist während der laufenden Therapie kaum möglich, und wenn, dann mit Ausschluss. Warten Sie den Abschluss ab.
Behandlung abgeschlossen, Nachsorge läuft Hier unterscheiden sich die Tarife am stärksten. Manche stellen nur auf laufende Behandlungen ab, dann ist die Nachsorge unschädlich. Andere fragen nach den letzten drei oder fünf Jahren.
Behandlung länger abgeschlossen, Befund stabil Sobald das Zeitfenster der Antragsfrage überschritten ist, stehen Ihnen die meisten Tarife wieder offen.

Was die Kasse zahlt, und was offen bleibt

Die systematische Parodontitistherapie übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Sie ist damit nicht der Kostenblock, um den es bei einer Zusatzversicherung geht.

Offen bleiben regelmäßig:

  • Professionelle Zahnreinigung, die bei Parodontitis besonders wichtig ist
  • Unterstützende Nachsorge über den Regelrahmen hinaus
  • Bestimmte chirurgische und regenerative Verfahren
  • Und vor allem: der Zahnersatz, wenn Zähne doch verloren gehen

Der letzte Punkt ist der teuerste, und er ist der Grund, warum sich der Abschluss nach abgeschlossener Therapie noch lohnt. Die Parodontitis selbst ist behandelt. Was danach kommt, ist offen, und genau das lässt sich versichern.

Der praktische Weg

  1. Behandlung abschließen. Vorher hat ein Antrag kaum Aussicht auf Erfolg und erzeugt nur eine Ablehnung, die Sie später angeben müssen.
  2. Abschlussdatum festhalten. Es entscheidet darüber, welche Tarife für Sie in Frage kommen.
  3. Tarif nach dem Zeitfenster suchen, nicht nach dem Preis. Der günstigste Tarif nützt nichts, wenn seine Antragsfrage fünf Jahre zurückreicht und Ihre Behandlung zwei Jahre her ist.

Bei unklarer Lage lohnt eine anonyme Voranfrage, bevor irgendwo ein Antrag gestellt wird. Wie das funktioniert.

In zwei Minuten

Ist jetzt der richtige Zeitpunkt für Sie?

Vier kurze Fragen, dann wissen Sie, ob Ihnen noch die volle Tarifauswahl offensteht. Kein Tarifangebot, keine E-Mail-Abfrage, keine Weiterleitung.

1. Für wen soll die Versicherung sein?
2. Was hat der Zahnarzt bisher gesagt?
3. Fehlen Zähne, die nicht ersetzt sind?

Nicht mitzählen: Weisheitszähne, Milchzähne und alle Zähne, die durch Brücke, Implantat oder Prothese ersetzt sind.

4. Worum geht es vor allem?

Fragen zu: Parodontitis

Bekomme ich eine Zahnzusatzversicherung trotz Parodontitis?

Während einer laufenden Behandlung praktisch nicht. Nach abgeschlossener Behandlung sieht es anders aus: Viele Versicherer nehmen dann wieder auf, teils nach einer Wartefrist, teils mit einem Ausschluss für weitere Parodontalbehandlungen. Entscheidend ist, dass die Behandlung abgeschlossen und dokumentiert ist.

Wie lange muss ich nach der Behandlung warten?

Das unterscheidet sich je Tarif. Manche Versicherer fragen nach Behandlungen der letzten drei Jahre, andere nach den letzten fünf, wieder andere stellen nur auf laufende oder angeratene Behandlungen ab. Es lohnt sich deshalb, gezielt den Tarif zu suchen, dessen Frage zu Ihrer Zeitachse passt.

Zahlt die gesetzliche Kasse die Parodontitisbehandlung?

Die systematische Parodontitistherapie ist eine Kassenleistung, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Nicht enthalten sind regelmäßig die unterstützende Parodontitistherapie über den Regelrahmen hinaus, bestimmte Nachsorgeleistungen und die professionelle Zahnreinigung. Genau dort setzen gute Zahnzusatztarife an.

Muss ich eine zurückliegende Behandlung angeben?

Wenn danach gefragt wird, ja. Die Frage nach Zahnfleischerkrankungen gehört zum Standard, meist mit einem Zeitfenster von drei bis fünf Jahren. Eine abgeschlossene Behandlung zu verschweigen, ist der schlechteste Weg: Sie steht in Ihrer Akte, und die sieht der Versicherer im Leistungsfall.

Warum interessiert Versicherer ausgerechnet das Zahnfleisch?

Weil Parodontitis statistisch der beste Vorhersagewert für künftige Kosten ist. Sie geht mit Knochenabbau einher, führt häufiger zu Zahnverlust und damit zu Zahnersatz. Ein Versicherer, der eine laufende Parodontitis aufnimmt, rechnet mit Leistungen, nicht mit Beiträgen.

Zeitpunkt und Tarif abgleichen

Nennen Sie mir das Datum, an dem Ihre Parodontitisbehandlung abgeschlossen wurde. Daran entscheidet sich, welche Tarife für Sie in Frage kommen, denn die Zeitfenster im Antrag unterscheiden sich.

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